Informationen aus dem Mitgliederwesen

Erhöhung des Sparerpauschbetrags für Ihre Dividendenerträge ab dem Jahr 2023

Bis Ende letzten Jahres waren Erträge aus Kapitalvermögen, zu denen Erträge aus Dividenden aus Genossenschaftsanteilen zählen, bis zu 801 € bei einzelveranlagten Personen und bis zu 1.602 € bei Ehepaaren, die zusammenveranlagt werden, von der Besteuerung bei der Einkommensteuer ausgenommen.

Der nach dem Gesetz zulässige Höchstbetrag für die Freistellung hat sich ab dem Jahr 2023 auf 1.000 €, bzw. 2.000 € bei Ehepaaren erhöht.

Da wir für Sie, die uns vorliegenden Freistellungsaufträge anpassen, ist es nicht erforderlich, dass Sie etwas tun. Und falls Sie uns noch keinen Freistellungsauftrag erteilt haben und künftig in den Genuss der Vergünstigung bereits bei Ausschüttung kommen möchten, haben Sie wie in der Vergangenheit die Möglichkeit, der NEUE LÜBECKER einen Freistellungsauftrag zu erteilen.

Dies kann schriftlich oder über unsere MieterApp geschehen. Für weitere Fragen steht unser Mitgliederservice für Sie zur Verfügung.