Organe

Die wesentlichen Gremien oder "Organe" der NEUE LÜBECKER

Die Genossenschaft ist demokratisch aufgebaut. Die gesamte Organisation wird von ihren Mitgliedern getragen. Dabei sorgen drei wesentliche Gremien oder "Organe" dafür, dass das Unternehmen satzungsgemäß und wirtschaftlich im Sinne der Mitglieder arbeitet:

  • Die Mitglieder wählen ihre Vertreterversammlung. Sie ist gewissermaßen das Parlament der NEUE LÜBECKER. Die Vertreterversammlung entscheidet über die grundsätzlichen Belange der Genossenschaft und wählt unter anderem den Aufsichtsrat. (Paragrafen 31 bis 37 der Satzung)
  • Der Aufsichtsrat hat vor allem die Aufgabe, den Vorstand, der von ihm bestellt wird, zu beraten und zu kontrollieren. (Paragrafen 24 bis 30 der Satzung)
  • Der Vorstand ist das Leitungsorgan der Genossenschaft in der unternehmerischen Verantwortung. Er führt die Geschäfte und vertritt die NEUE LÜBECKER nach außen. (Paragrafen 21 bis 23 der Satzung)

Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Satzung.

Vorstand

Der Vorstand ist das Leitungsorgan der Genossenschaft in der unternehmerischen Verantwortung.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der NEUE LÜBECKER

Der Aufsichtsrat hat vor allem die Aufgabe, den Vorstand, der von ihm bestellt wird, zu beraten und zu kontrollieren.

Vertreterversammlung

Erhobene Hände die ihre Stimme abgeben

Die Mitglieder wählen ihre Vertreterversammlung. Sie ist gewissermaßen das Parlament der NEUE LÜBECKER.