Kein TV ab 2024? Wir informieren Sie!

Neuigkeiten zu Ihrem TV-Empfang und Ihrer Nebenkostenabrechnung

Ihre Wohnung wird aktuell mit Kabel-TV versorgt. Die Kosten dafür haben wir bisher über die Betriebskosten abgerechnet. Der deutsche Gesetzgeber hat im Frühjahr 2021 entschieden: In Zukunft darf der Vermieter das nicht mehr. Bundestag und Bundesrat haben eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, die bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Es gibt in dem neuen Gesetz allerdings eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2024. Die Mieter dürfen künftig frei über den Kabelanbieter entscheiden.

Die Position für das Kabel- TV in Ihren Betriebskosten entfällt daher. Den Vertrag zur Versorgung mit Kabel-TV mit dem für Ihre Region zuständigen Kabelanbieter haben wir bereits den neuen gesetzlichen Bedingungen angepasst. Das bedeutet: Zukünftig muss jeder Bewohner einen eigenen Kabel-TV Vertrag schließen, um weiter Kabel-TV zu empfangen. Angebote finden Sie auf den Internet-Seiten der jeweiligen Anbieter. Wenn Sie keinen Kabelanschluss möchten, so wird der ungenutzte Kabelanschluss durch den Kabelanbieter nach Ablauf der Übergangsfrist gesperrt. Wenn Sie aber weiter von Ihrem bisherigen Kabel-TV- Versorger die Fernseh-Grundversorgung beziehen möchten, dann können Sie in dem abzuschließenden Direktvertrag die günstige Kondition nutzen, die wir für Sie bereits verhandelt haben. (Gilt für Vodafone, Wilhelm.tel und Fernseh-Schmidt).

E-Mail: umlagenservice@neueluebecker.de

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